Kieferchirurgie

navyIn einigen Fällen reicht eine rein konservative Behandlung nicht aus, es muß manches Mal auch operativ eingegriffen werden.

Ein eingewachsener (retinierter) Weisheitszahn oder ein abgebrochener Zahn machen einen operativen Eingriff notwendig. Auch beherdete Zähne (Gangränzähne) - das sind abgestorbene Zähne mit einem Eiterherd an der Wurzelspitze - können oftmals nur durch eine operative Entfernung des Eiterherdes (Wurzelspitzenresektion) erhalten werden. Auch Zysten sind ein Grund für die Notwendigkeit einer chirurgische Intervention.

Aber auch aus prothetischen Gründen ist manches Mal eine Operation notwendig.

Sei es, um überschüssige Schleimhaut vor der Anfertigung einer neuen Prothese zu entfernen oder auch um verlorenen (atrophierten) Knochen wieder aufzubauen. Alle diese Fälle können sowohl in Lokalanästhesie als auch in Vollnarkose durchgeführt werden. Für die Behandlung in Vollnarkose ist ein zumeist ein- bis zweitägiger Aufenthalt in einer (Privat)Krankenanstalt notwendig, da wir jegliches Risiko für Sie ausschließen wollen.

Für besonders aufwendige und komplizierte Operationen arbeiten wir als Team mit langjährig erfahrenen Kieferchirurgen zusammen.

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